Agrarallianz Schweiz
23. März 2020

Im Umfeld Start parl. Debatte der AP22+ und abgesagte Sitzung WAK-S vom 23./24.3.2020

Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft (Bäuerinnen und Bauern sind immer Teil davon) ist wie alle anderen Branchen in Bewegung. Die typisch schweizerischen Ziele der Reise:

  1. Ausrichtung auf die Konsumenten und auf attraktive Märkte im In- und Ausland (Qualitätsstrategie).
  2. Meisterung der gesellschafts- u. umweltpolitischen Herausforderungen (Initiativen).
  3. Eigenverantwortung und Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette stärken.

Eine gute AP22+ macht einen Schritt vorwärts auf dem Weg zu diesen Zielen.

Würdigung

Von Revolution ist in der AP22+ keine Spur zu sehen. Viel Kontinuität, aber keinen Stillstand schlägt der Bundesrat vor. Die AP22+ gemäss Botschaft ist ein kleiner Schritt vorwärts. Die Vorlage verdient Kredit, wenn weitere Schritte in Richtung Qualitätsstrategie und zur Verbesserung der Umwelt- und Tierwohl-Leistungen während der AP22+ vorbereitet werden.
Darum bringt die AP22+ die Land- und Ernährungswirtschaft ein Stück vorwärts:

  1. Der Mix von Massnahmen bei den Direktzahlungen (Eintrittsschwelle ÖLN für Direktzahlungen, soziale Kriterien), Anreize (Produktionssystembeiträge statt pauschaler Zahlungen) und Stärkung der Branchen-Verantwortung (u.a. Absenkpfad) passt.
  2. Die Agrarpolitik wird mehr auf Ergebnisse statt Verhaltensregeln ausgerichtet (siehe u.a. Branchenansatz bei den Absenkpfaden). Mehr Effizienz und mehr Eigenverantwortung sind möglich, ist zumindest eingeleitet.
  3. Die AP22+ bietet zusammen mit der Pa.Iv. der WAK eine glaubwürdige Antwort auf die anstehenden Initiativen. Sie macht dies bauern- und umwelt- resp. konsumenten und tierwohlverträglich. Sie ist das einzige Gegengift gegen die von vielen Bauern als zu radikal eingestuften Initiativen in den Bereichen Pestizide und Massentierhaltung.
  4. Die AP22+ klammert die Aussenhandelspolitik gänzlich aus. Dies ist zu bedauern, weltfremd, aber exakt im Rahmen des politisch machbaren.
  5. Die Massnahmen im Bereich Nährstoffe und Pestizide machen Bäuerinnen und Bauern und mit ihnen die ganze Ernährungswirtschaft zum Teil der Lösung, anstatt sie mit neuen Auflagen einzuschränken. Der vorgeschlagene LwG Art. 6b, Abs. 4 (ähnlich in Art. 6a; Botschaft) «Die Branchenorganisationen ergreifen risikobasiert abgestufte Massnahmen und erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen», bietet einen Spielraum, den agile, marktnahe Produzenten- und Labelorganisationen bestimmt nutzen werden.

Die AP22+ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Vorschläge des Bundesrates unterstützen eine Land- und Ernährungswirtschaft, die vermehrt selbstbewusst und selbst gestaltet in die Zukunft geht.

Bild am 20. Juli 2020 aufgenommen unter dem Skihaus Hochwang bei Peist