Bessere Produktion, weniger Pflanzenschutzmittel-Risiken
Die Agrarallianz und ihre Mitgliederorganisationen engagieren sich in unterschiedlichen Bereichen für den Umweltschutz: Während WWF und Pro Natura in den Bereichen Zulassungsverfahren und Gewässerschutz aktiv sind, entwickeln IP-SUISSE und Bio Suisse pestizidarme und pestizidfreie Anbausysteme, die am Markt erfolgreich sein können. Der Bund hat mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und der Parlamentarischen Initiative 19.475 einen Absenkpfad beschlossen, der auch die Landwirtschaft betrifft.
Es fehlt jedoch der Dialog entlang der Wertschöpfungskette. Das Verständnis für die Auswirkungen von Handelsusanzen auf die Branchen entwickelt sich langsam. Und hier setzt das Engagement der Agrarallianz an: wir fördern die Zusammenarbeit der Akteure entlang der Wertschöpfungskette und bringen Lösungsvorschläge und Projekte zusammen, die einen Beitrag zur Erreichung der Pestizid-Reduktionsziele leisten können.
Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel und Verbesserungsmöglichkeiten
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist mangelhaft geregelt. Rechtliche Bestimmungen sind zu umfangreich und die Zulassungsbehörde ist Interessenkonflikten ausgesetzt. Zu diesem Fazit kommt der Anwalt und Chemiker Hans Maurer in einem Beitrag in der Fachzeitschrift «Umweltrecht in der Praxis».
Das Problem: Die Zulassung von Pflanzenschutzmittel ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung PSMV geregelt. Sie basiert auf der in der EU 1992 in Kraft gesetzte Regulierung. Das Gesetz ist veraltet. Hinzu kommt der mangelhafte Vollzug und eine laut Maurer unvollständige Rechtsanwendung, insbesondere durch die Missachtung des Vorsorgeprinzips. Ausserdem würde die Politik End-of-Pipe-Massnahmen bevorzugen – also statt Ursachen öfter Symptome bekämpfen.
Der Lösungsvorschlag: Hans Maurer regt an, die Zulassungsverfahren strenger auszugestalten und an der Quelle anzusetzen. Rein rechtlich gesehen ist es nämlich die Zulassungsbehörde, die den Einsatz von Pestiziden ermöglicht. Das Vorgehen würde den Aufwand des Bundes drastisch reduzieren und gleichzeitig den Druck für pestizidfreie oder pestizidarme Produktionsmethoden stark erhöhen – weil problematische Pestizide gar nicht mehr in Umlauf kommen.
Weiterführende Informationen
Der Weltwasser-Bericht der UN zeigt den (schlechten) Zustand des Grundwassers. Er macht deutlich, dass gerade in Europa und Nordamerika die Verschmutzung des Grundwassers durch Einträge von Pflanzenschutzmittel und Nitraten ein sehr grosses Problem ist.
Risikoindikatoren Pflanzenschutzmittel: Das Risiko von Pflanzenschutzmitteln für Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume wird vom Bund berechnet. Die Indikatoren zeigen, dass im Jahr 2021 das Belastungs- bzw. Risikopotential im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015, in allen drei Bereichen abgenommen hat. Damit die Risiken bis 2027 halbiert werden (wie das der Absenkpfad Pestizide will), sind noch weitere Anstrengungen notwendig; bis jetzt ist nur im Grundwasser das Ziel erreicht.
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: Jedes Jahr erstellen die verantwortlichen Ämter im September einen Jahresbericht, in welchem die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des Aktionsplans beschrieben werden. Der aktuelle Jahresbericht ist via den folgenden Link zu finden. Einmal pro Jahr wird eine Tagung organisiert, um über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu informieren und aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Alle Infos und Termine der nächsten Tagung finden Sie hier.
Es geht auch ohne: Die Produktion von IP-SUISSE Weizen erfolgt ohne Fungizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren. Für die erbrachten Mehrleitungen erhalten IP-SUISSE Getreideproduzenten zusätzlich zum Marktpreis eine Prämie. Bio Suisse verfolgt seit jeher einen Systemansatz und reduziert den Einsatz von Pflanzenschutzmittel durch nachhaltige Produktionsmethoden. Bio Suisse fördert die Biodiversität, schützt den Boden und das Klima.
Fachbewilligungen: Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Welche Trägerschaften und Prüfungsstellen für die Prüfungen zuständig sind bzw. auf welche Verordnungen diese basieren, erfahren Sie beim Bundesamt für Umwelt.