Agrarallianz Schweiz

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen

Die Agrarpolitik mit Eigenverantwortung auf die Erreichung der rechtlichen Vorgaben ausrichten

Bereits in der Agrarpolitik 2014-17 waren die Umweltziele und damit die rechtlichen Vorgaben ein zentrales Thema. In einem umfangreichen Bericht hat der Bundesrat als Antwort auf ein Postulat (13.4284) aus dem Jahre 2013 dargelegt, wie die Agrarpolitik die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) erreichen will. Dabei hat er einerseits auf bereits beschlossene Massnahmen verwiesen, andererseits auf die AP22+: «Zu erarbeiten sind operationelle, an den jeweiligen Standort angepasste und überprüfbare Ziele. Mit vermehrter Ergebnisorientierung der Agrarpolitik kann die Eigenverantwortung der Landwirte gestärkt werden». Seit 2014 haben sich die Lücken in der Erreichung der Umweltziele kaum verkleinert.

Auch in den vorliegenden Vorschlägen des Bundesrates zur AP22+ ist eine Stärkung der Eigenverantwortung der Branche nicht erkennbar. Einzelne Entwicklungen wie die Verankerung des Absenkpfades machen aber Hoffnung auf ein erfolgversprechendes Vorgehen.

Die ungenügende Zielerreichung im Umweltbereich ist für die Schweizer Landwirtschaft zu einer Belastung geworden. Die Lösung der anstehenden Defizite hat an Dringlichkeit zugenommen, auch weil der gesellschaftliche Druck stark angestiegen ist. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen am Markt dürfte ein hoher Umweltstandard, welcher die Produkte der Schweizer Landwirtschaft vom Ausland positiv abhebt, noch wichtiger werden.

Die Agrarallianz setzt sich deshalb dafür ein, dass sich die AP22+ zu einer terminierten Zielerreichung im Bereich der UZL nicht nur bekennt, sondern die Landwirtschaft auch mit wirksamen, glaubwürdigen Massnahmen darin unterstützt, diese rechtlichen Vorgaben innert nützlicher Frist zu erreichen. Dabei fordert sie, dass auch die Marktpartner der vor- und nachgelagerten Stufe in die Verantwortung genommen werden.

Nur mit einem solchen umfassenden Ansatz und einer klaren Verbindlichkeit der Ziele und Rahmenbedingungen können sich die Bäuerinnen und Bauern als Teil der Lösung ins Spiel bringen. Nur so kann sich die Landwirtschaft in Eigenverantwortung mit Mut und Unternehmertum auf einen Weg in die Herausforderungen der Zukunft begeben.

Forderungen der Agrarallianz an die AP22+

  • Die Agrarpolitik stellt mit geeigneten Instrumenten sicher, dass die Schweizer Landwirtschaft die gesetzlichen Anforderungen (UZL) in den Bereichen Nitrat, Ammoniak, Phosphor und PSM bis im Jahre 2035 erfüllt. Die regionalen landwirtschaftlichen Strategien sind ebenfalls auf die Zielsetzung 2035 auszurichten.
  • Sie entwickelt einen verbindlichen Absenkpfad der betreffenden Emissionen mit 4-jährlichen Zwischenzielen (jeweils per Ende jeder vierjährigen AP-Phase).
  • Bei der Entwicklung der Absenkpfade ist den Akteuren (Label–, Produzenten–, Branchenorganisationen, Partnerschaften in der Wertschöpfungskette) Spielraum bei der Wahl der Massnahmen zu lassen, um die Ziele zu erreichen. Auch regionale Ziele sollen partnerschaftlich erreicht werden können.
  • Nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle betroffenen Akteure (Private, Gemeinden, SBB etc.) sollen miteinbezogen werden.
  • Das Verordnungspaket jeder vierjährigen AP-Phase wird mit einem Set von geeigneten Massnahmen darauf ausgerichtet, dass die Erreichung der Zwischenziele gemäss einer ex-Ante-Modellierung plausibel ist.
  • Bei Nichterreichung der Zwischenziele werden zwingend Lenkungsabgaben auf die betreffenden Stoffe oder ähnlich effiziente, wissenschaftlich abgestützte Instrumente eingesetzt. Die Abgaben werden bei erneutem Nichterreichen der Zwischenziele in zielführendem Umfang erhöht. Die Erträge aus der Abgabe werden an die landwirtschaftlichen Betriebe zurückverteilt. Eine Studie der ETH Zürich [1] zeigt auf, dass eine solche Lenkungsabgabe erfolgsversprechend sein kann.

[1]Ökonomische Analyse des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, ETH Zürich 2016