Positionspapier «Tierwohl»
Zusammenfassung
Die Agrarallianz setzt sich für die Stärkung des Tierwohls ein und fordert gleichzeitig die Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL). Die Tierhaltung soll also die Umwelt schonen, für die Tiere artgemässe Lebensbedingungen bieten sowie für die Bauernfamilien ökonomisch attraktiv sein. Wie ist das möglich?
Die Agrarallianz zeigt einen möglichen Weg: Ziel ist eine tierfreundliche und artgerechte bäuerliche Nutztierhaltung (keine Massentierhaltung), die den Tieren täglich möglichst Weidegang/Vollweide oder zumindest Auslauf ermöglicht. Damit können Synergien hinsichtlich Umwelteffekten genutzt werden. Die Zielgrössen der Tierwohlbeiträge sollen angehoben (Ausbaupfad Tierwohl) und zusätzliche Mittel für innovative und zukunftsfähige Projekte zur Verfügung gestellt werden (z. B. Muttergebundene Kälberaufzucht, Zweinutzungshühner). Gefordert wird eine standortangepasste Landwirtschaft, welche dem Kreislaufgedanken mit einer Herabsetzung des erlaubten Tierbestandes pro Fläche (DGVE = Düngergrossvieheinheiten von 3 auf 2.5 pro ha) Rechnung trägt. Das Motto «Feed no Food» ist konsequenter anzuwenden, die hofeigene Futtergrundlage steht im Vordergrund, Kraftfutterimporte sollen bis 2030 um 20 % reduziert werden.
Damit sich die Landwirtschaft in diese Richtung entwickelt, braucht es eine Förderung der Tierwohlleistungen über den Markt mit höheren Preisen (Labelzuschlag) und über den Staat mit ergänzenden Direktzahlungen. Das soll so erfolgen, dass Investitionen und der Mehraufwand der Produzenten und Produzentinnen zugunsten des Tierwohls fair entschädigt werden.
Die Tierwohlförderung in der Schweiz bedingt auch, dass der Schweizer Markt nicht mit billigen Produkten aus industrieller Massentierhaltung überschwemmt wird. Die Importe sollen den hohen Anforderungen des Schweizer Tierschutzgesetzes entsprechen und transparente Deklarationsvorschriften erfüllen.
Im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik werden in Abschnitt 5 konkrete Forderungen im Bereich Tierwohl aufgeführt.
1. Ziel und Vision
Mit diesem Positionspapier zeigt die Agrarallianz, wie sie sich mittel- bis langfristig im Thema «Tierwohl» positionieren will und welche Forderungen für die zukünftige Agrarpolitik daraus abgeleitet werden. Dabei sollen v. a. dort Schwerpunkte gesetzt werden, wo Synergien zwischen den Dimensionen der Nachhaltigkeit bestehen: Ökologie, Ökonomie, Soziales und Tierwohl. Dort wo Zielkonflikte möglich sind, wie z. B. zwischen den ökologischen und ökonomischen Zielen, werden wegweisende Lösungen vorgeschlagen. Vom Grundsatz her soll die Tierhaltung die Umwelt schonen, für die Tiere artgemässe Lebensbedingungen bieten, für die Bauernfamilien akzeptable Arbeitsbedingungen und Lebensqualität gewährleisten und hinsichtlich ökonomischer Gesichtspunkte kostendeckend sein.
Die einzelnen Positionen beschränken sich auf die Haupttierkategorien der Nutztierhaltung. Meist werden nur die Raufutterverzehrer und Nicht-Raufutterverzehrer erwähnt. Auf Besonderheiten von Kategorien wie Pferde oder Fische (Aquakultur) wird nicht eingegangen. Auch die soziale Dimension und die Wechselwirkungen zwischen Menschen und Tier lassen sich im verfügbaren Rahmen nicht ausführlich und in einem ganzheitlichen Sinn diskutieren.
Die Positionen sind nach Themenbereichen gegliedert (Abschnitt 4). Die daraus abgeleiteten agrarpolitischen Forderungen im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik haben das Ziel, das Tierwohlniveau insgesamt zu verbessern (Tiere werden tierfreundlich gehalten) und den Mehraufwand der Produzenten und Produzentinnen für die nicht marktfähigen Leistungen fair abzugelten (Abschnitt 5). Dabei übernehmen Detailhandel und Konsumenten und Konsumentinnen Verantwortung.
2. Definition Tierwohl
Gemäss der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE[1] wird das Tierwohl mit den „Fünf Freiheiten“ definiert: Freiheit von Hunger, Unterernährung und Durst; Freiheit von Angst und Not; Freiheit von Hitzestress oder körperlichen Beschwerden; Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten und die Freiheit, normale Verhaltensmuster auszudrücken[2]. Der «One Welfare»-Ansatz[3] geht noch weiter und zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Wohlergehen von Tieren, dem menschlichen Wohlergehen und der Umwelt auf. Epidemiologen verweisen auf die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung der Verflechtungen zwischen Mensch, Tier und Umwelt, da sie zur Prävention zukünftiger Pandemien essenziell ist[4]. Gemäss Tierschutzverordnung Art. 3ff sind «Tiere so zu halten und mit ihnen ist so umzugehen, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird».[5] In diesem Papier bezieht sich das Tierwohl auf tier- und artgemässe Haltungs- bzw. Lebensbedingungen in der Nutztierhaltung, Transport und Schlachtung.
3. Tierwohlprogramme BTS und RAUS
Die statistischen Zahlen aus dem Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft geben einen Überblick über Beteiligung und Beiträge der Tierwohlprogramme BTS und RAUS[6]: Die Beteiligung am BTS-Programm lag im Jahr 2020 insgesamt bei 62.4 % der GVE (Milchkühe 52.9 %) und am RAUS-Programm bei 78.1 % (Milchkühe 86.9 %). Insgesamt sind aber immer noch 7% der Milchkühe nicht in einem dieser Tierwohlprogramme angemeldet und demnach angebunden sowie ohne Auslauf nach RAUS. Die RAUS-Beiträge belaufen sich gemäss Agrarbericht insgesamt auf ca. 197 Millionen, die BTS-Beiträge auf knapp 87 Millionen Franken, was insgesamt 284 Millionen und ungefähr 10 % der gesamten Direktzahlungen entspricht. Weil die Anbindehaltung im Berggebiet noch verbreitet ist, finden sich die grösste Anzahl an beteiligten Betrieben sowie die meisten nach den BTS-Vorschriften gehaltenen Tiere im Talgebiet. Hingegen ist die Beteiligung am RAUS-Programm in den Berg-, Hügel- und Talregionen etwa gleich hoch.
4. Position der Agrarallianz
Tierwohl als Teil der Nachhaltigkeit.
Die Nachhaltigkeit bezieht sich auf die vier Pfeiler Ökologie, Ökonomie, Soziales und Tierwohl. Die Agrarallianz setzt sich für die Stärkung des Tierwohls ein und fordert gleichzeitig die Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL). Die ökologische Nachhaltigkeit und hohe Tierwohlstandards werden also mit derselben Priorität sichergestellt. Die Agrarallianz setzt dort Schwerpunkte, wo Synergien zwischen diesen Anliegen bestehen und eine grosse Wirkung erzielt werden kann, wie z. B. bei der Weidehaltung. Die Förderung der Tierwohlleistungen soll über den Markt und den Staat (nicht marktfähige Leistungen) erfolgen, so dass Investitionen und der Mehraufwand der Produzenten und Produzentinnen zugunsten des Tierwohls entschädigt werden. Der marktfähige Teil der Mehrleistungen soll durch höhere Preise am Markt fair abgegolten werden (mehr Leistung, mehr Produkterlös)[7]. Dazu sind Markttransparenz und Kostenwahrheit zu erhöhen (vgl. Zusatzpapier zum «Positionspapier Tierwohl», indem die Tierwohl-Betrachtung mit der Dimension der Kostenwahrheit erweitert wird[8]). Nicht marktfähige Leistungen sollen mittels Direktzahlungen kostendeckend entschädigt werden.
Nährstoffbilanz, Überdüngung und Fütterung
Die Haltung und damit auch die Fütterung der Nutztiere erfolgt standortangepasst[9], der Nutztierbestand entspricht der regionalen Futtergrundlage. Das Raufutter hat Priorität, Kraftfutter[10] soll somit ergänzend (max. 10 Prozent der Gesamtration bei Raufutterverzehrern) eingesetzt werden und möglichst Schweizer Herkunft sein. Die Ackerfläche soll für die direkte menschliche Ernährung genutzt werden («Feed no Food»). Der Nutztierbestand wird so ausgerichtet, dass die Nährstoffüberschüsse und negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft reduziert und die UZL eingehalten werden.
Intensität Landnutzung und Biodiversität
Die Produktion und Nutztierhaltung erfolgt so, dass die Tragfähigkeit der Ökosysteme eingehalten und die Biodiversität im Kulturland gefördert werden und gesichert sind. Die Sicherung und Förderung der Biodiversität wird mit einer artgerechten Tierhaltung, standortangepassten Landnutzung und einer spezifischen Biodiversitätsförderung erreicht.
Tierdichte und Ammoniakemissionen
Es wird eine tierfreundliche und artgerechte bäuerliche Nutztierhaltung angestrebt (keine Massentierhaltung[11]), die den Tieren täglich möglichst Weidegang/Vollweide oder zumindest Auslauf ermöglicht. In Zusammenhang mit einer standortangepassten Futtergrundlage ist der Nutztierbestand so auszurichten, dass die Nährstoffüberschüsse stark reduziert und bei den Ammoniakemissionen 25’000 t N/Jahr (Umweltziele Landwirtschaft) nicht überschritten sowie auch regional unter den critical loads[12] gehalten werden. Das Einhalten der UZL kann entweder mit Änderungen am System (z. B. mehr Weidehaltung) oder mit technischen Massnahmen (z. B. bauliche Massnahmen) erreicht werden. Investitionshilfen für Stallbauten sollen nur noch in Kombination mit Reduktionsmassnahmen bei den Nährstoffüberschüssen und beim Ammoniak bewilligt werden (geschlossene Nährstoffkreisläufe). Ausgangspunkt für die Berechnung von Reduktionszielen auf den Betrieben soll ein tierfreundliches Stallsystem sein (Konflikt Anbinde- vs. Freilaufställe).
Grenzöffnung und Import von Nahrungsmitteln
An die Importe sollen hinsichtlich Qualitätsstandards hohe Auflagen gestellt werden (Gleichwertigkeit mit TSchG), damit der CH-Markt nicht mit Billig-Produkten mit wesentlich tieferen Ansprüchen bezüglich Tierwohl überschwemmt wird. Die Importe sollen also den hohen Anforderungen der Schweizer Gesetzgebung mindestens gleichwertig sein (Tierschutz, Transport, Höchstbestände). Dies kann beispielsweise über verbindliche Zielvereinbarungen zwischen Bund und Detailhandel erreicht werden.
Konsum von Nahrungsmitteln
Eine gute Ernährung soll ausgewogen sein und auf Lebensmitteln basieren, die betr. Tierschutz und Ökologie strenge Auflagen erfüllen. Reduziert werden soll der Konsum von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft, die insbesondere mit importierten Futtermitteln erzeugt worden sind. Gemäss Qualitätsstrategie sollen regional und saisonal hergestellte Nahrungsmittel im Vordergrund stehen. Nahrungsmittelabfälle sollen auf allen Stufen vermieden werden (Vermeidung Foodwaste, Vollverwertung, Nutzung tierischer Nebenprodukte). Unvermeidbare Abfälle und Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelverarbeitung werden für die Fütterung von Schweinen, Hühnern etc. genutzt. Diese Ziele sollen auch bei sich ändernden Einkaufs- und Ernährungsgewohnheiten erreicht werden (z. B. Trend zu Ausserhausverpflegung).
Tiergesundheit und Antibiotikaeinsatz
Die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Tiere hat oberste Priorität. Gesundheitsmassnahmen können erst ihre volle Wirkung verbreiten, wenn sie mit dem Tierwohl optimal koordiniert werden. Der Hauptfokus ist somit auf das gesunde Tier zu richten und ihm ein Lebensumfeld zur Verfügung zu stellen, in dem es gesund gedeihen kann. Die Haltung, Fütterung, aber auch die Züchtung der Nutztiere ist so auszurichten, dass sie artgemäss gehalten, das Immunsystem gestärkt und letztlich der Einsatz von Medikamenten (insbesondere Antibiotika) reduziert werden kann. Ist eine Behandlung nötig, sollen Alternativen zu chemisch-synthetischen Mitteln bevorzugt werden.
Tierzucht
Die Tierzucht ist nicht nur auf Leistung auszurichten, sondern muss auch ethische, tierschützerische und Umweltaspekte berücksichtigen. Die staatlichen Fördermassnahmen im Bereich Tierzucht haben ursprünglich die Leistungen optimiert. Vor einiger Zeit wurde die Gesundheitserfassung eingeführt. Neu ist geplant die Tierzuchtförderung auf folgende Merkmalsgruppen zu konzentrieren: Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Tiergesundheit/Tierwohl, Ressourceneffizienz und Umweltwirkung (Tierzuchtstrategie 2030). Damit sollen die bekannten tierschutzrelevanten Konsequenzen der einseitigen Hochleistungszucht korrigiert werden. Das Tierwohl und die Tiergesundheit müssen im Zentrum stehen, Leistungsoptimierungen dürfen diese nicht beeinträchtigen.
5. Mehr Tierwohl von der Heu- bis zur Essgabel: unsere Forderungen
Tierwohl in der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik
Politik und Markt sind gefordert: Die Anreize für mehr Tierwohl müssen ergänzend zum Markt genügend attraktiv sein und eine positive Dynamik bewirken.
Die Stärkung der freiwilligen Tierwohlprogramme hat für die Agrarallianz hohe Priorität. Dabei muss die Weide für alle Rindviehkategorien mehr Gewicht erhalten. Alle Tiere sollen sich frei bewegen oder mindestens Auslauf erhalten. Die graslandbasierte Fütterung soll für die Milch- und Fleischproduktion im Vordergrund stehen (Feed no Food).
Die Direktzahlungen für den Tierbereich und die weiteren Stützungsinstrumente des Bundes wie beispielsweise die Tierzuchtförderung dürfen keine Anreize setzen, die einen nicht standortgemässen und nicht umweltgerechten Tierbestand fördern. Demgegenüber sind Abreize bei der «Giesskannenförderung» intensiver Tierhaltung vorzunehmen (Fehlanreize durch Direktzahlungen, Strukturverbesserungsmassnahmen, Absatzförderung etc.).
Die Beteiligung an den besonders tierfreundlichen Produktionsformen soll für die einzelnen Tierkategorien bis 2035 bei 95% (RAUS) festgelegt werden (Ausbaupfad Tierwohl). Bei einzelnen Tierkategorien kann eine Verlängerung in Betracht gezogen werden. Im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 19.475 wird ab dem Jahr 2023 neu ein Weidebeitrag mit besonders hohem Weideanteil bezahlt. Auch will der Bundesrat Beiträge für eine verlängerte Nutzungsdauer von Kühen sprechen.
Mit dem Ausbaupfad Tierwohl soll nun aber das Tierwohl nicht punktuell, sondern auf der ganzen Breite gefördert werden, damit Synergien hinsichtlich Umwelteffekten genutzt werden können.
Abbildung 1: Entwicklung der Agrarpolitik in der Schweiz (Quelle: BLW, Präsentation, 27. Oktober 2022 in Bern)
Damit verbunden ist die Stärkung der Branchenverantwortung. Wie beim Absenkpfad Pestizidrisiken und Nährstoffüberschüsse[13] übernehmen die Akteure der Wertschöpfungskette namentlich der Detailhandel und die Gastronomie mehr Verantwortung.
Ressourcen-, QuNaV- und andere Förderprogramme sollen verstärkt auch dem Tierwohl zur Verfügung stehen, ebenso Investitionshilfen und Absatzförderung.
Zusätzlich sollen Mittel für innovative und zukunftsfähige Projekte zur Verfügung gestellt werden (z. B. Muttergebundene Kälberaufzucht, Zweinutzungshühner, Jungebermast statt Kastrieren, behornte Kühe und Ziegen). Die Mittel stammen aus den Versorgungssicherheitsbeiträgen und aus der Umlagerung der Mittel aus den Abreizen intensiver Tierhaltungsförderung sowie Zöllen auf Importfleisch. Das dazu vorgesehene Anreizprogramm «Tiergesundheit» soll reaktiviert werden, nachdem es aus der AP22+ herausgefallen ist.
Markttransparenz und Kostenwahrheit
Eine beschränkte Markttransparenz und mangelnde Integration externer Effekte in die Konsumentenpreise behindern heute ein nachhaltiges, gesundheits- und tierwohlförderndes Einkaufsverhalten[14]. Im Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik werden Massnahmen vorgeschlagen, wie Transparenz und Kostenwahrheit verbessert werden können. Die Agrarallianz hat in einem Zusatzpapier die Dimension der Kostenwahrheit speziell beleuchtet. Fazit ist, dass die Nicht-Internalisierung der externen Kosten – beispielsweise durch die sogenannten Tierwohl-Defizite – die Mehrwertprodukte (Label, Bio) in ihrer Wettbewerbsfähigkeit benachteiligt. Deshalb besteht Handlungsbedarf.
Forderungen im Bereich Nährstoffbilanz, Überdüngung und Fütterung
Der Bund sorgt für eine standortangepasste Landwirtschaft, welche die Tragfähigkeit der Ökosysteme und die von der Landwirtschaft erbrachten Ökosystemleistungen langfristig gewährleistet. Dem Kreislaufgedanken bezüglich Futtermittel und Tierbestände ist mit einer Herabsetzung der erlaubten DGVE (von 3 auf 2.5 GVE/ha, abgestuft nach den Produktionszonen) Rechnung zu tragen. Das bisherige GMF-Programm soll in Richtung eines Programms weiterentwickelt werden werden, welches eine standortgerechte, grasbasierte und klimafreundliche Produktion fördert.
Bei den Wiederkäuern sollen die hofeigene Futtergrundlage oder regionale Konzepte im Vordergrund stehen; auf importiertes Eiweiss ist möglichst zu verzichten (Reduktion Gesamtimporte bis 2030 um 20 %). Der Kraftfutteranteil in der Milchviehration soll mittelfristig 10 % nicht überschreiten. Kraftfutter soll grundsätzlich ergänzend eingesetzt und möglichst Schweizer Herkunft sein. Für die Nicht-Raufutterverzehrer (Schwein, Geflügel) sollen die Abfälle aus der Lebensmittelindustrie, Nebenprodukte aus dem Ackerbau oder einer vielfältigen Fruchtfolge Priorität haben. Auch importiertes Kraftfutter soll aus nachhaltigen Quellen stammen.
Forderungen im Bereich Biodiversität
Die Biodiversitätsprogramme sollen ausgebaut werden. Das Niveau soll ambitiös sein (Siehe Positionspapier Biodiversität).
Forderungen im Bereich Tierdichte und Ammoniakreduktion
Der Bund kann die Ammoniakreduktion beeinflussen. Erstens durch das Haltungsmanagement: mehr Weidehaltung reduziert grundsätzlich die Ammoniakemission[15]. Zweitens durch die Nutzungsdauer des Milchviehs (siehe unten Tierzucht). Drittens über technische und bauliche Massnahmen. So soll er beispielsweise Beiträge an die Kosten für bauliche Ammoniakreduktionsmassnahmen sprechen (siehe Agrarallianz-Positionspapier Stickstoff). Neue Stallbauten und zusätzliche Tierkapazitäten sollen nur noch dort bewilligt werden, wo die «critical loads» nicht überschritten sind und nur unter der Voraussetzung, dass in Bezug auf die N-Emissionen der Stand der Technik angewendet wird. Damit sollen auf breiter Ebene bei der Entstehung, Lagerung und Ausbringung die Emissionen von Ammoniak reduziert werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Umsetzung des verbindlichen Absenkpfades mit Etappenzielen sowie das Ausrichten entsprechender Direktzahlungen.
Forderungen im Bereich Grenzöffnung und Import von Nahrungsmitteln
Unabhängig davon, ob bei der Inlandleistung eine Systemänderung zu einem Versteigerungssystem stattfindet, muss der Bundesrat aufzeigen, ob Importsysteme die Qualität (Tierwohl) der Importe beeinflussen.
Es muss sichergestellt werden, dass der Auftrag von BV Art. 104a erfüllt wird und bei der Verteilung der Importkontingente die nachhaltigen Produktionssysteme privilegiert werden. Freihandelsabkommen sollen im Sinne von Art. 104a die Nachhaltigkeit stärken. Im Tierwohl setzt sich die Agrarallianz bei Importen tierischer Produkte für Anforderungen ein, die dem Schweizer Tierschutzgesetz gleichwertig sind.
Forderungen im Bereich Konsum von Nahrungsmitteln
Die Agrarallianz hat sich auch dort einzubringen, wo die Gesetzgebung und Anreizsysteme des Bundes angepasst werden müssen (z. B. öffentliche Beschaffung für Gemeinschaftsverpflegung). Auch Anreizsysteme (Bonus/Malus) müssen thematisiert werden. Die Agrarallianz unterstützt die Zielsetzung des Bundes in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, wonach Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, die besonders umwelt- und tierfreundlich produzieren, im Vergleich zu 2020 um einen Drittel wachsen soll[16].
Ebenso stehen die bisherigen Ernährungsempfehlungen in starkem Kontrast zur aktuellen Situation, in der zu viel tierische Produkte aus nicht nachhaltiger Produktion, dafür zu wenig Gemüse und Früchte konsumiert werden. Die Agrarallianz unterstützt die Zielsetzung der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung, wonach sich bis 2030 mindestens ein Drittel der Bevölkerung entsprechend den Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide gesund und ausgewogen ernähren soll.
Forderungen im Bereich Tiergesundheit und Antibiotikaeinsatz
Die Agrarallianz setzt sich für eine Tierhaltung ein, in der Antibiotika nur im Notfall eingesetzt werden. Stattdessen soll bei den Ursachen angesetzt werden, die einen hohen Antibiotikaeinsatz nötig machen: Zentral ist die artgerechte Haltung der Tiere, weil somit am effektivsten verhindert werden kann, dass Tiere überhaupt krank werden. So greifen Tierwohl, Tiergesundheit und Tierschutz optimal ineinander und konkurrenzieren sich nicht. Programme, die den Einsatz von Antibiotika reduzieren können, sind zu unterstützen (z.B. Programm der Freiluftkälber). Beiträge im Bereich Tiergesundheit werden begrüsst, sollen aber nur ausbezahlt werden, wenn minimale Tierwohlanforderungen erfüllt sind.
Forderungen im Bereich Tierzucht
Der Bund hat die Tierzuchtstrategie 2030 konsequent umzusetzen. Diese beinhaltet u.a. Produktequalität, Tiergesundheit/Tierwohl (Langlebigkeit, Widerstandsfähigkeit), Ressourceneffizienz und Umweltwirkung. Darin müssen die Tiere im Mittelpunkt stehen und das angeborene Verhalten der Tiere darf nicht durch die einseitige Hochleistungszucht verunmöglicht oder beeinträchtigt werden (Tierzuchtstrategie 2030). Im Tierzuchtartikel LwG Art. 141 ist die Langlebigkeit und Standortanpassung aufzunehmen. Standortangepasste Rassen sind zu fördern.
Autoren:
Gruppe Tierwohl der Agrarallianz (Schweizer Tierschutz STS, IP-SUISSE, Bio Suisse, Mutterkuh Schweiz, Demeter, KAG-Freiland, Vier Pfoten)
Kontaktperson: Dr. Stefan Flückiger, Schweizer Tierschutz STS,
079 621 29 84, stefan.flueckiger@tierschutz.ch
Am 18. 12. 2019 vom Agrarallianz-Ausschuss verabschiedet, überarbeitet und angepasst am 15. April 2021 sowie am 29. November 2022.
Literaturverzeichnis
[1] Weltorganisation für Tiergesundheit (https://www.oie.int/)
[2] Im wissenschaftlichen Kontext wird das Tierwohl oft mithilfe von den „Fünf Domänen“ (= five Domains) definiert (Ernährung, Umgebung (Haltung), Gesundheit, Ausführbarkeit von normalen Verhaltensweisen («Normalverhalten») und das emotionale/psychische Wohlbefinden (vgl. Mellor, D.J.; Beausoleil, N.J. Extending the ‘Five Domains’ model for animal welfare assessment to incorporate positive welfare states. Anim. Welfare 2015, 24, 241–253).
[3] https://www.onewelfareworld.org/
[4] García Pinillos R. One welfare impacts of COVID-19 – A summary of key highlights within the one welfare framework. Appl Anim Behav Sci. 2021 Mar;236:105262. doi: 10.1016/j.applanim.2021.105262. Epub 2021 Feb 16. PMID: 33612900; PMCID: PMC7885704.
[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html
[6] https://www.agrarbericht.ch/de/politik/direktzahlungen/produktionssystembeitraege
[7] Synergien zwischen Produktionssystembeiträgen und Märkten sollen gestärkt werden, indem eine entsprechende Vermarktung subsidiär vom Bund unterstützt wird. Gemäss Erläuternder Bericht des Bundesrates soll er gestützt auf Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 70a Absatz 4 eine Leistung am Markt im Sinne der Marktausrichtung gemäss Art. 104a BV als Voraussetzung festlegen können (vgl. Erläuternder Bericht).
[8] Siehe dazu auch das Positionspapier Kostenwahrheit der Agrarallianz
[9] Definition standortangepasst (Aus Bericht der WAK-S zu 104a vom 3. November 2016): Unter standortangepasster Produktion ist einerseits die Ausnutzung des agronomischen Potenzials für die Lebensmittelproduktion zu verstehen. Andererseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Produktion innerhalb der ökologischen Grenzen bewegen soll bzw. die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überbelastet werden darf. Eine Verbesserung der Ressourceneffizienz soll dazu beitragen, die Beanspruchung der Ressourcen und die Emissionen in die Umwelt unter Erhaltung des Beitrags der Inlandproduktion zur Versorgungssicherheit zu reduzieren (Ressourcenschonung). Nur eine Inlandproduktion, die dem Nachhaltigkeitsprinzip gerecht wird, kann langfristig eine tragende Säule der Versorgungssicherheit bleiben. https://www.parlament.ch/centers/kb/Documents/2015/Kommissionsbericht_WAK-S_15.050_2016-11-03.pdf
[10] Definition Kraftfutter gemäss Agridea-Merkblatt Produktionssystem-Beiträge: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF): «Alle nicht als Grundfutter geltenden Futtermittel fallen in die Kategorie Kraftfutter» Quelle: Agridea http://www.focus-appa.ch/Portals/0/Dokumente/Factsheet_GMF_D_14%2005%202014_kor_FSU_bearbeitete%20Vers%20%20SSI.pdf
[11] Es fehlt eine allgemein anerkannte Definition von Massentierhaltung, v. a. im Kontext der Schweizer Landwirtschaft. Oft werden die Bestandesgrössen, die ungenügende Ausstattung von Ställen oder einige Tierhaltungspraktiken damit in Verbindung gebracht (z. B. keinen Auslauf ins Freie).
[12] Mit den sogenannten Critical Loads und Critical Levels wurden Wirkungsschwellen für Stickstoff-Deposition und Ammoniak-Konzentrationen festgelegt (ökologische Belastungsgrenzen für den Eintrag in Ökosysteme) Quelle: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/fachinformationen/luftqualitaet-in-der-schweiz/stickstoffhaltige-luftschadstoffe-beeintraechtigen-auch-die-biod.html
[13] Pa.Iv. 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren
[14] Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik, Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021.
[15] Bericht zum Forschungsauftrag «Ammoniakemissionen und tierfreundliche Haltungssysteme» an die Hochschule für Landwirtschaft Hafl von IP-Suisse, Mutterkuh Schweiz und Schweizer Tierschutz STS: http://www.tierschutz.com/politik/oekologie_tierwohl/index.html